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Erbrecht

Der Übertragungsvertrag im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Das Erbrecht ist komplex und bietet nach Eintritt des Erbfalles Anlass zu vielen Streitpunkten. Wollen Sie dies als vermögender potentieller Erblasser verhindern, so bietet das Erbrecht eine Klärung zu Lebzeiten an. Diese geschieht regelmäßig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Sind Sie beispielsweise Eigentümer eines bebauten Grundstücks, in dem Sie und eines Ihrer Kinder wohnen, so bietet sich der Abschluss eines notariellen Übertragungsvertrages mit diesem Kind an. Eine derartige Vorgehensweise hat gleich mehrere Vorteile. Dem potentiellen Erben bleibt regelmäßig die höhere Erbschaftssteuer erspart, ein späterer möglicher Streit um das Erbe wird verhindert und das Sozialamt kann nicht auf das Haus zurückgreifen, sofern Sie zu einem teuren Pflegefall werden.
Sie wollen natürlich im dem Haus mit wohnen bleiben und werden sich aus diesem Grund ein konkret bezeichnetes unentgeltliches Wohnrecht in Form eines im Grundbuch einzutragenden Nießbrauchrechts vorbehalten. Ihr bedachtes Kind sollte sich zudem verpflichten, nicht weiterzuveräußern. Lassen Sie sich für diesen Fall an erster Rangstelle zu Ihren Gunsten einen bedingten Rückübetragungsanspruch eintragen. In diesem Fall wird ein ansonsten möglicher gutgläubiger Erwerb seitens eines Dritten verhindert, sollte das bedachte Kind gegen das Veräußerungsverbot verstoßen.
Sicherlich können nicht alle Risiken des Lebens durch einen derartigen Vertrag abgefedert werden. Es bleibt die Gefahr, dass das bedachte Kind den Pflichtteilsergänzungsansprüchen des oder der anderen Kinder ausgesetzt wird. Dies gilt aber nur für den Fall, wenn zwischen der Übertragung und dem Eintritt des Erbfalles keine zehn Jahre vergangen sind. Im Übrigen gilt, dass sich von Jahr zu Jahr die Höhe eines etwaigen Pfichtteilsergänzungsanspruchs prozentual verringert. Im Rahmen ener vorweggenommenen Erbfolge können Sie auch Ihren anderen Kindern als Ausgleich durch Erbvertrag Geldleistungen zukommen lassen. Das Erbrecht bietet hier mannigfaltige Handlungsmöglichkeiten.

Fazit: Es lohnt sich darüber nachzudenken.

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